Am Donnerstag, den 10. Juni 2021 konnte über Deutschland das seltene Schauspiel einer partiellen Sonnenfinsternis verfolgt werden. Dieses Naturphänomen wurde von der Profilklasse „Junge Naturwissenschaftler“ mit großer Vorfreude erwartet. 

Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6N hatten das Thema „Finsternisse“ zuvor im Physikunterricht in der Theorie erarbeitet. Die Aussicht darauf, das Ereignis auch bald in der Praxis beobachten zu können, motivierte sie sehr.

Ausgestattet mit speziellen Finsternisbrillen, die beim Optiker vor Ort erworben wurden, versammelte sich die Klasse auf dem Schulhof und beobachtete gemeinsam, wie sich ein Teil der Sonne verdunkelte. Die Begeisterung über den „Biss aus der Sonne“ war groß und einem Schüler gelang es sogar, ein tolles Foto von der Sonnenfinsternis zu machen.

Durch Änderungen des Rahmenhygieneplans, der neuen Rundverfügung 20/2021 und der Allgemeinverfügung des Landkreises sind weitere Anpassungen innerhalb der Schule möglich bzw. notwendig geworden.

Seit dem 31.05.2021 wird wieder in vollständigen Lerngruppen in Präsenz unterrichtet.

Es gilt zwar weiterhin die Pflicht, eine MNB in den Bereichen zu tragen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann (Gänge, Außengelände etc.), diese Pflicht ist jedoch in den Unterrichtsräumen aufgehoben worden. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler die MNB abnehmen dürfen, wenn sie ihren Sitzplatz eingenommen haben.

Sie dürfen dies auch auf dem Außengelände und in der Cafeteria zur Essenseinnahme.

Wer dennoch eine MNB tragen möchte, darf dies selbstverständlich ebenfalls.

Alle weiteren bekannten Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen bleiben in Kraft, ebenso die Pflicht, sich an zwei Tagen in der Woche mittels der ausgeteilten Corona-Selbsttests zu testen und dies nachzuweisen.

Sollten von behördlicher Seite neue Regelungen angewiesen werden, erfahren die Schülerinnen und Schüler dies wie gewohnt umgehend über IServ per E-Mail.

Sehr geehrte Eltern,

es gibt in diesem Jahr neue Regelungen, die vorsehen, dass ein freiwilliges Zurücktreten eine geeignete Maßnahme sein kann, wenn noch andere als nur pandemiebedingte Lernrückstände zu fehlenden Kompetenzen und Lernrückständen geführt haben.

1.) Die (Klassen-)Lehrkräfte beraten in diesem Fall.
2.) Der Antrag für das freiwillige Zurücktreten muss in den Jahrgängen 5-10 vor dem 01.06.2021 und in Jahrgang 11 bis zum 11.06.21 von den Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler/ der Schülerin gestellt werden.
3.) Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag auf der Zeugniskonferenz.
3.) Eine Umsetzung in eine neue Klasse erfolgt erst zum nächsten Schuljahr.
4.) In den Jahrgängen 5-10 ist ein freiwilliges Zurücktreten in demselben Jahrgang und in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahrgängen auch ein zweites Mal zulässig und ein freiwilliges Zurücktreten in einen Schuljahrgang, den ein Schüler/ die Schülerin bereits wiederholt hat, ist ausnahmsweise zulässig.
5.) Ein freiwilliges Zurücktreten in Jahrgang 11 ist möglich und wird nicht auf die Gesamtverweildauer in der Oberstufe angerechnet.
5.) Bei freiwilligem Zurücktreten in der Sekundarstufe I steht auf dem Zeugnis: "Der Schüler/ Die Schülerin____________ wiederholt den____ Schuljahrgang im Schuljahr 2021/22 freiwillig".
6.) Die Regelungen wurden für die Sekundarstufe I für die Schuljahre 2021/22 bis 2023/24 getroffen und sind im Schreiben der Behörde genau dargelegt.

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Koordinatorinnen Frau Mokosch (Sekundarstufe II) und Frau Osterhues (Sekundarstufe I).

Liebe Schulgemeinschaft,

wir dürfen nach der Rundverfügung ab dem 10.05.2021 wieder im Szenario B unterrichten. Daher erfolgen einige Hinweise aus dem aktualisierten Rahmenhygieneplan.

Wir starten am Montag, 10.05.2021 wieder mit einem B-Tag.

ALLE bisherigen Hinweise und Regelungen zur persönlichen Hygiene und den Abstandsgeboten gelten weiterhin, mit folgenden Aktualisierungen:

Krankheitssymptome:

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 nicht sicher ausschließen lassen, wird die betroffene Person in der Unterrichts-/Betreuungszeit direkt nach Hause geschickt oder deren Abholung in die Wege geleitet.

Auch bei „einfachen“ Krankheitssymptomen soll kein Schulbesuch erfolgen (vgl. Anhang, Schaubild S. 9).

In der Wartezeit wird die Person separiert und umsichtig betreut. Gleichzeitig sollen auch Kinder oder Personen aus demselben Haushalt zur Abklärung isoliert bzw. nach Hause geschickt werden. Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen. Soweit eine Abholung oder ein Heimweg zu Fuß oder mit dem Rad nicht möglich sind, kann der Heimweg unter Beachtung der Hygieneregeln (Maske, Abstand soweit wie möglich zu anderen Personen) im absoluten Ausnahmefall auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln angetreten werden.

Tragen der MNB:

Änderung aufgrund der Rundverfügung 19/2021

Gemäß der neuen Rundverfügung bleibt die Verpflichtung, eine MNB grundsätzlich im Unterricht und in besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, bestehen!

Zur Gewährleistung von Tragepausen/Erholungsphasen sowie zum Essen und Trinken kann die Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Fällen vorübergehend abgenommen werden:

a) während der Pausen im Freien zur Einnahme von Essen und Trinken, soweit das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird,

b) während Abschlussprüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.

Liebe Schulgemeinschaft,

nach den Osterferien soll der Unterricht wieder wie gewohnt beginnen, und das heißt für die erste Zeit, da der Inzidenzwert des Landkreises unter 100 liegt, im Szenario B, also dem Wechselunterricht. Hierzu sind weitere Hinweise notwendig, da ab sofort auch die verpflichtenden Selbsttests eine Bedingung der Beschulung darstellen.

Hinweise zum Unterricht sind den Schülerinnen und Schülern bereits über IServ zugegangen. Aufgrund der weiterhin unsicheren Infektionslage, die einen Wechsel in das Szenario C zur Folge haben könnte, werden wir den Unterricht in A-B-Tagen umsetzen. Damit hätte bei einer weiteren Schulschließung keine Gruppe allzu große Nachteile, die entstehen würden, wenn nach einer A-Woche eine Woche der Schließung und dann wieder eine Präsenzwoche folgen würde. Damit hätte die B-Gruppe für eine längere Zeit Distanzunterricht und wäre in dieser Hinsicht benachteiligt.

Die Hinweise zu den Selbsttests haben die Schülerinnen und Schüler ebenfalls bereits erhalten, sie sind hier nochmals abrufbar.

Grundsätzlich müssen sich alle in Schule Beteiligten, d.h. Schüler*innen, Lehrer*innen und weiteres schulisches Personal, testen, um die Schule besuchen zu können.

Wer den Selbsttest nicht durchführen möchte, ist vom Präsenzunterricht grundsätzlich ausgeschlossen bzw. muss sich befreien lassen. Das entsprechende Formular ist in der Anlage verfügbar. Wir benötigen in jedem Fall die unterschriebene Kenntnisnahme, dass Sie die Informationen zu den Selbsttests erhalten haben (s. Anlage).

Wir starten am 12.04.2021 mit einem B-Tag, der 13.04.2021 ist dann ein A-Tag. Diese beiden Tage werden als Abholtage für die Selbsttest organisiert, d.h. es findet an ihnen kein Unterricht statt. Die Notbetreuung kann aus diesem Grund auch erst wieder am Dienstag, 13.04.2021 beginnen.

Jahrgänge 5-10:

  • Die B-Gruppe bekommt die entsprechende Menge an Selbsttests am Montag in der 1./2. Stunde im Fachunterricht ausgehändigt. Abhängig von der uns zur Verfügung stehenden Zahl werden dies zwei oder vier Testkits sein, also eine Ration für eine oder zwei Wochen. Die Testungen müssen dann am kommenden Mittwoch, Freitag, Dienstag und Donnerstag VOR dem Unterricht zu Hause durchgeführt werden.
  • Die A-Gruppe bekommt die entsprechende Menge an Selbsttest am Dienstag in der 1./2. Stunde im Fachunterricht ausgehändigt, dies werden zwei oder drei Testkits sein. Die Testungen müssen dann am kommenden Donnerstag, Montag und Mittwoch VOR dem Unterricht zu Hause durchgeführt werden.

Jahrgang 11:

  • Der Jahrgang 11 wird in der B-Gruppe die Tests am Montag, 12.04.2021 in der 3./4. Stunde abholen, in der A-Gruppe am Dienstag, 13.04.2021 in der ersten Stunde.

Jahrgang 12:

  • Die Q1 wird in der B-Gruppe die Tests am Montag in der 5./6. Stunde im Seminarfach abholen, in der A-Gruppe am Dienstag, 13.04.2021 in den Kursen der 3./4. Stunde. Wer in diesen Stunden keinen Unterricht hat, erhält den Test im Anbau.

Die Tests sollen in der Oberstufe zukünftig am ersten und dritten Tag des Unterrichts einer Woche durchgeführt werden, also in der Regel am Montag und Mittwoch. Wer montags keinen Unterricht hat, führt den Test am Dienstag und Donnerstag durch.

Die unterschriebene Kenntnisnahme der Eltern zu den Selbsttests muss am Montag bzw. am Dienstag mitgebracht werden. Im Ausnahmefall kann ein Ausdruck im Sekretariat abgeholt werden, der dann zur ersten regulären Unterrichtsstunde vorliegen muss.

An den beiden Abholtagen fahren alle sobald wie möglich nach Hause. Wer nicht direkt nach Hause fahren und nicht abgeholt werden kann, wird im Fachunterricht bis zur vierten Stunde beaufsichtigt.

Am jeweils ersten Tag des Präsenzunterrichts, also Mittwoch, 14.04.2021 für die B-Gruppe oder Donnerstag, 15.04.2021 für die A-Gruppe, muss zu Beginn des Unterrichts der Rückmeldeschein mit dem negativen Ergebnis und der Unterschrift der Eltern der ersten Lehrkraft des Tages vorlegen. Volljährige dürfen die Bestätigung selbst unterschreiben. Dieser Schein wird dann auch den Kolleginnen und Kollegen der Folgestunden vorgelegt, da in den Kursen sonst kein Überblick möglich ist.

WICHTIG: Ohne den Rückmeldeschein bzw. bei einem positiven Ergebnis darf man am Unterricht NICHT teilnehmen!

Wer seinen Rückmeldeschein vergessen haben sollte, kann nur im Ausnahmefall in der Schule unter Aufsicht der Schulleitung und nach vorheriger Bestätigung durch das Elternhaus einen weiteren Test durchführen.

Fragen, Anregungen und Rückmeldungen richten Sie wie bisher an die Schulleitung oder an das Sekretariat unter 05181-3061.

Wir wünschen allen ein gutes Gelingen und einen gesunden Wiederbeginn des Unterrichts!

M.Strohmeyer

 

Ergänzung zum 13.04.2021

Folgende Ergänzungen ergeben sich aus der Rundverfügung 15/2021  und den Handreichungen.

Das Betretungsverbot des Schulgebäudes betrifft auch Eltern, die einen negativen Corona-Tests nachweisen müssen, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf.

Sollte sich bei Schülerinnen oder Schülern zu Hause ein ungültiges Testergebnis ergeben, ist im Einzelfall eine Nachtestung in der Schule und somit der Schulbesuch möglich.

Bei einem positiven Ergebnis muss umgehend die Schule informiert und Kontakt zu einer Arztpraxis hergestellt werden. Die betroffene Lerngruppe wird bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses der anderen Schülerinnen und Schüler, das wiederum nicht älter als 24 Stunden sein darf, vom Präsenzunterricht ausgeschlossen.

Liebe Schulgemeinschaft,

wie der Presse zu entnehmen war, sollen die niedersächsischen Schulen ab Montag, 22.03.2021 mit freiwilligen Selbsttests zum Nachweis einer etwaigen Corona-Infektion beginnen.

Es müssen im Vorfeld noch einige rechtliche Fragen vor allem bei der Durchführung geklärt sein und die Tests geliefert werden.

Die Schülerinnen und Schüler haben über IServ die relevanten Informationen und Materialien erhalten, die auch HIER abrufbar sind.

Der Test soll, auch nach den Osterferien, einmal wöchentlich durchgeführt werden, die Teilnahme ist freiwillig.

Bei einem positiven Ergebnis muss dieses erst noch durch einen „professionellen“ Test bestätigt werden (vgl. dazu das „Konzept“ vom 16.03.2021, 9f).

Minderjährige Schülerinnen und Schüler benötigen die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, Volljährige können diese selbst ausfüllen.

Wenn die rechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen bis Montag, 22.03.2021 geklärt und die Tests geliefert sind, würden wir von Montag, 22.03.2021 bis Mittwoch, 24.03.2021 mit der Probephase beginnen und in der jeweils ersten Stunde den Test im Unterricht durchführen. Wer teilnehmen möchte, muss die ausgefüllte Einverständniserklärung an diesen Tagen vorlegen können.

Aktualisierungen zum 05.03.2021

Liebe Schulgemeinschaft,

da wir demnächst wieder Unterricht im Szenario B in Präsenz in weiteren Jahrgängen abhalten dürfen, haben wir einige Regelungen getroffen, die bereits an die Schülerinnen und Schüler übermittelt wurden.

Die kommende Woche 08.03. – 12.03.2021 ist als letzte Distanzwoche eine „Übergangswoche“, in der alle Lehrerinnen und Lehrer der ersten Stunde eines Tages in dieser Stunde per Videokonferenz Kontakt zu den jeweiligen Lerngruppen aufnehmen. Damit wird eine Struktur geschaffen, die den Übergang in die Präsenzbeschulung erleichtern soll. Der Erlass des Kultusministeriums sieht diese Regelung ausdrücklich vor.

Die darauffolgenden Stunden werden entweder auch durch Videokonferenzen oder aber durch die anderen Module von IServ gestaltet. Grundsätzlich werden Videokonferenzen nur nach Stundenplan durchgeführt.

Der Jahrgang 13 bleibt weiterhin im Rhythmus der A-B-WOCHE, alle anderen Jahrgänge werden in A-B-TAGEN unterrichtet. Das betrifft ab dem 15.03.2021 die Jahrgänge 5 bis 7 und 12, ab dem 22.03.2021 die Jahrgänge 8 bis 11.

Vor den Osterferien werden weder Klassenarbeiten oder Tests, noch Klausuren geschrieben, auch nicht in jahrgangsübergreifenden Kursen.

Zum 17.05.2021 muss wiederum eine vorläufige Gesamtnote ermittelt werden, die bei einem weiteren Lockdown den individuellen Leistungsstand abbildet.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte den Elternbrief und die Schülerbriefe
(Sek. I, Sek. II) des Kultusministers zur Kenntnis.

Weitere dezidierte Informationen zur Ausgestaltung der Präsenzbeschulung werden kurzfristig über IServ vermittelt.

Liebe Leserinnen und Leser,

unter der Kolumne "Randnotizen" können Sie monatlich einen Kommentar des Schulleiters zu aktuellen Entwicklungen am Gymnasium Alfeld lesen. Rückmeldungen sind ausdrücklich erwünscht!

Ihr Michael Strohmeyer

 

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