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Das neue Plakat wirbt für die Junior-Akademie 2013
Das Niedersächsische Schulgesetz fordert, dass das Schulwesen „eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen“ solle, und stellt dann explizit fest: „Auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden“ (NSchG § 54).
Daher haben Schüler und Eltern das Recht und Lehrer die Verpflichtung, Kinder mit besonderen Begabungen oder Talenten zu fördern und zu fordern – dies gilt in besonderem Maße für das Gymnasium Alfeld, da es das einzige Gymnasium in der Region darstellt.