Einleitung

Mit den Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes, die am 01.08.2015 in Kraft getreten sind, werden am Gymnasium und an der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule (KGS) wieder dreizehn Schuljahre bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife eingeführt. Diese Änderungen betreffen erstmals die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/19 in die Einführungsphase eintreten und im Frühjahr 2021 die Abiturprüfung ablegen werden.

 

Allgemeines

Ziel und Gliederung der gymnasialen Oberstufe

Ziel des Oberstufenunterrichts ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, die berechtigt, den Bildungsweg studienbezogen, aber auch berufsbezogen fortzusetzen. Diesem Ziel entspricht folgende Gliederung der gymnasialen Oberstufe:

Einjährige Einführungsphase

Die einjährige Einführungsphase wird in der Regel im Klassenverband geführt. Sie hat die Aufgabe, auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten. In allen Fächern wird ein Grundwissen vermittelt, das begründete Wahlentscheidungen ermöglicht (Wahl von Schwerpunktfächern, Abiturprüfungsfächern, weiteren Fächern).

Zweijährige Qualifikationsphase

In der zweijährigen Qualifikationsphase tritt an die Stelle des Klassenverbandes ein System von schwerpunktbezogenen Fachkombinationen und Kursen. Innerhalb von Rahmenvorgaben kann mit der Wahl eines fachbezogenen  Schwerpunkts und der Abiturprüfungsfächer die Schullaufbahn individuell gestaltet werden. Um dabei Einseitigkeiten und frühzeitiger Spezialisierung entgegenzuwirken, werden diese Fächer durch weitere Fächer ergänzt, in denen Mindestbelegungen erfolgen müssen. Auf diese Weise werden eine breite und vertiefte Allgemeinbildung sowie die allgemeine Studierfähigkeit gewährleistet.

 

Fehlzeiten

Kontaktaufnahme mit dem Geschäftszimmer bis 7.45 Uhr. Wenn möglich: Angabe von voraussichtlichen Fehltagen.

  • Bei Wiederaufnahme des Unterrichts: Vorlage des Entschuldigungsheftes  bei der Klassenlehrkraft bzw. bei der Kurslehrkraft zur Abzeichnung (Kürzel und Datum).
  • Alle drei Monate Vorlage des Entschuldigungsheftes beim Tutor / bei der Tutorin (nur in der Qualifikationsphase).

 

Krankheitsbedingtes Fehlen bei Klausuren: Versäumte Klausuren sind mit einer ärztlichen Bescheinigung der Erkrankung zu entschuldigen.

  1. Kontaktaufnahme mit dem Geschäftszimmer bis 7:45 Uhr
  2. Am dritten Tag des krankheitsbedingten Fehlens wird die ärztliche Bescheinigung in Kopie oder das Original im Geschäftszimmer innerhalb der Geschäftszeiten abgegeben; eine Kopie geht an die Klassenlehrkraft bzw. an die/den Tutorin/Tutor. Es besteht auch die Möglichkeit, die Bescheinigung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu schicken. Bei Wiedereintritt wird das Original – falls noch nicht erfolgt – im Geschäftszimmer abgeben.

  

Liegt keine ärztliche Bescheinigung rechtzeitig vor, wird die Klausurleistung mit 00 Punkten bewertet!

 


Quellen 

Broschüre: Niedersächsisches Kultusministerium: Die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung. Informationen für Eltern sowie für Schülerinnen und Schüler, die ab 2021 ihre Abiturprüfung ablegen werden.

Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)

Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe (AVO-GOBAK)

Philologenverband Niedersachsen PHVN – Oberstufenverordnung

Philologenverband Niedersachsen PHVN – VO-GO


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