Die Einführungsphase im Jg. 10 dient der Vorbereitung der folgenden Qualifikatiosphase in den Jahrgängen 11 und 12.14 Fächer (s.u.) müssen insgesamt absolviert werden, sie alle sind versetzungsrelevant.

Versetzung in die Qualifikationsphase (Jahrgang 11)

Grundlage der Versetzung sind die Leistungen in den Pflichtfächern

Versetzt wird:

  1. wer in den Fächern des Pflichtunterrichts mindestens ausreichende Leistungen
  2. mangelhafte Leistungen in nur einem Pflichtfach und mindestens ausreichende Leistungen in den anderen Pflichtfächern oder, sofern eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann,
  3. mangelhafte Leistungen in zwei Pflichtfächern und mindestens befriedigende Leistungen in zwei Ausgleichsfächern
  4. ungenügende Leistungen in einem Fach, aber mindestens gute Leistungen in einem Ausgleichsfach oder befriedigende Leistungen in zwei Ausgleichsfächern und mindestens ausreichende Leistungen in den anderen Fächern

erbracht hat.

Dabei gilt: D/FS1/FS2/M können nur untereinander ausgeglichen werden (alle anderen Fächer beliebig).

Eine Wiederholung der Einführungsphase ist nur einmal möglich. Bei Härtefällen, die die Schülerinnen und Schüler nicht zu vertreten haben, kann die Schule Ausnahmen gewähren.


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