…wir kehren zurück zu G 9…

Mit großer Spannung haben wir die neue Oberstufenverordnung (VOGO) und die Abschlussverordnung (AVO-GOBAK) erwartet, beide sind inzwischen als Anhörungsfassung an die Schulen gegangen. Nunmehr ist Gelegenheit, diese zu prüfen, bis sie erstmalig für den Abiturjahrgang 2018 Anwendung finden werden.

 

…und zum neuen (alten?) Abitur?

Die neue Oberstufenverordnung sieht einige Neuerungen vor, die durchaus im Sinne der Schülerinnen und Schüler sein dürften. So soll die Anzahl der Klausuren im dritten Halbjahr der Qualifikationsphase auf eine gesenkt werden, ebenso sinken die Belegungsverpflichtungen von Religion/Werte und Normen auf zwei Halbjahre (statt vorher vier) oder auch im Seminarfach, das im vierten Kurshalbjahr nicht mehr belegt werden muss. Ein ähnliche Erleichterung betrifft das gesellschaftswissenschaftliche Profil: Wird Erdkunde als drittes Prüfungsfach gewählt, muss Politik-Wirtschaft nicht mehr belegt werden. Damit sinkt in den beschriebenen Fällen direkt die Wochenstundenzahl. Die weitreichendste Änderung betrifft jedoch die Einbringungsverpflichtungen: Waren bisher 36 Kurse ins Abitur einzubringen (G 8), sind dies zukünftig nur noch mindestens 32! Bis zu 36 Kurse bzw. Halbjahresergebnisse können allerdings in die Berechnung der Abiturnote variabel eingebracht werden, was in vielen Fällen zu signifikant besseren Durchschnittsnoten führen könnte. In ähnlicher Richtung könnte sich die Stundenzahl der Kurse auswirken, die wiederum zu dem alten Modell vor G 8 zurückgeht: Die Prüfungsfächer auf erhöhtem Niveau P1 bis P3 sind fünfstündig, alle anderen dreistündig zu belegen, Sport und das Seminarfach zweistündig.

Der strittigste Aspekt ist mit Sicherheit jedoch die Bedeutung der zweiten Fremdsprache. Wird sie, wie bisher auch, in der Einführungsphase – dann wieder Jahrgang 11 – durchgängig zu belegen sein oder darf sie durch ein Wahlpflichtfach ersetzt werden? Nicht nur die Sprachenlehrer sehen diese mögliche „Aufweichung“ kritisch, auch das Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler für die Prüfungsfächer wird direkt von dieser Vorgabe abhängen. Wer in der Einführungsphase die zweite Fremdsprache „abwählt“, kann diese später in Jahrgang 12 und 13 nicht mehr als Prüfungsfach wählen. Man müsste also schon im zweiten Halbjahr der Klasse 10 wissen, wohin die Reise führen soll, um diese Entscheidung treffen zu können. Da eine solche Entscheidung weitreichend ist, muss im Vorfeld ein entsprechender Beschluss auf Ersatz der zweiten Fremdsprache durch den Schulvorstand gefasst werden. Selbstverständlich würde ein solcher Beschluss das prinzipielle Angebot der zweiten Fremdsprache in der Einführungsphase nicht ersetzen, sondern ergänzen.

Die Anhörungsfassung der neuen Oberstufenverordnung hat also einiges von der „alten“, vorletzten übernommen und an wesentlichen Stellen Erleichterungen eingeplant. Man darf nunmehr gespannt sein, welche der Änderungen die Anhörungsphase überstehen werden und wie sie sich in der Praxis auswirken werden.

Wir halten Sie in gewohnter Weise auf dem Laufenden!

 

Ihr/Euer Michael Strohmeyer

Nur der Wechsel ist beständig…

Änderungen im Stundenplan, neue Lehrer/innen – zu Beginn des zweiten Halbjahres hat es in der Unterrichtsversorgung am Gymnasium Alfeld diverse Veränderungen gegeben. Drei Lehrkräfte fallen im Moment krankheitsbedingt langfristig aus, wodurch sich die Notwendigkeit ergeben hat, Fächer und Kurse an ca. 80 Stellen (!) neu zu besetzen. Die einzelnen Klassenelternvertreter/innen werden in den folgenden Tagen schriftlich über die jeweiligen Änderungen in Kenntnis gesetzt.

Dieses Verfahren ist mit Sicherheit für die meisten Beteiligten nicht besonders angenehm, denn ein Wechsel bedeutet sowohl für die Schüler/innen als auch für die Lehrer/innen, sich auf neue Personen einzustellen und Geplantes über den Haufen zu werfen. Von allen wird ein Höchstmaß an Flexibilität erwartet, was manchmal nicht leicht fällt. So bedeutet es beispielsweise eine erhebliche Umstellung, wenn man als Lehrkraft plötzlich in Sport in Klasse 10 eingesetzt wird, statt den geplanten Religionsunterricht in Klasse 6 erteilen zu können.

Auch auf die Schülerinnen und Schüler kommen zum Teil einschneidende Veränderungen zu: Ein Jahrgang muss es verkraften, dass der Sportunterricht für die nächste Zeit komplett ausfällt und ggf. die erteilte Note aus dem ersten Halbjahr bestehen bleibt. Dies ist und bleibt misslich.

Um sich eine fundierte Meinung über das bilden zu können, was Schule in solchen Situationen kann und was nicht möglich ist, stelle ich Ihnen im Folgenden das „übliche“ Verfahren vor.

Hat die Schule durch Ausfall einer Lehrkraft eine Unterrichtsunterversorgung zu verzeichnen, meldet sie dies der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Diese versucht, eine Unterrichtsversorgung von ca. 100% zu gewährleisten, erwartet allerdings, dass die Schule zuerst versucht, den Ausfall mit „Bordmitteln“ zu verhindern, d.h. auch Mehrarbeit anzuordnen. Ist der Unterrichtsausfall längerfristig, bekommt die Schule im besten Fall eine zusätzliche Stelle zugewiesen (das Gymnasium Alfeld hat zu Beginn des zweiten Halbjahres DREI bekommen). Ist der Unterrichtsausfall für einen überschaubaren Zeitraum zu erwarten, werden Vertretungsmittel, sog. „Feuerwehrlehrer/innen“, zur Verfügung gestellt, in der Regel bis zu 16 Stunden (wir haben zusätzlich noch EINEN solchen Vertrag für das zweite Halbjahr bekommen). In beiden Fällen beginnt ein aufwändiges Bewerbungs- und Auswahlverfahren, indem durch die Behörde eine Bewerberliste übermittelt wird, aus der zunächst die Notenbesten zu kontaktieren sind. Diese Listen sind durchaus umfangreich und können bis zu 150 Bewerber/innen aufweisen. Wenn es dann gelingt, und dies ist nicht immer selbstverständlich, Interessenten zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, werden diese Gespräche mit beiden Fachobleuten der ausgeschriebenen Fächer, einem Mitglied des Schulpersonalrates, ggf. der Gleichstellungsbeauftragten und natürlich dem Schulleiter geführt. Dem oder der am besten Geeigneten wird im Anschluss an die Gespräche die Stelle angeboten. Auch hier hat es schon Absagen der Kandidaten gegeben, denn viele Bewerber/innen haben noch ein zweites oder drittes Vorstellungsgespräch an anderen Schulen. Dann wird der/die nächste geeignete Kandidat/in kontaktiert, bis man eine schriftliche Zusage eines geeigneten Bewerbers oder einer geeigneten Bewerberin erhalten hat. Diese wird daraufhin mit den Bewerbungsunterlagen, den Protokollen und dem Auswahlvermerk wiederum an die Landesschulbehörde übersandt, damit diese so schnell wie möglich nach Prüfung der Unterlagen eine Einstellung verfügen kann. Dieses Verfahren gilt für Planstellen und Feuerwehrstellen gleichermaßen und nimmt unter Wahrung der notwendigen Fristen ungefähr eine bis zwei Wochen in Anspruch.

Nicht zuletzt unserem Koordinator für den Stundenplan verlangten diese Veränderungen viel Arbeit und flexibles Handeln ab. So musste er am letzten „freien“ Wochenende einen Plan rechnen, der auch die erst wenige Tage zuvor eingestellte neue Kollegin berücksichtigt. Und nur, weil uns die Behörde zu den zusätzlichen drei Planstellen noch weitere Vertretungsmittel zugesagt hat, kann der Unterricht nun nahezu vollständig erteilt werden. Aber: Die eingangs beschriebenen Umstellungen waren unvermeidlich und es ist zurzeit noch nicht absehbar, ob es noch weitere geben muss!

Daher bitte ich alle Betroffenen darum, anzuerkennen, dass alle Beteiligten sich nicht nur bemüht haben, um das Beste aus der Situation zu machen, sondern uns auch eine gute und tragfähige Planung gelungen ist. An dieser Stelle ist es auch notwendig, allen zu danken, die diese Lösung möglich gemacht haben, und bei denen, die betroffen sind, um Verständnis zu bitten.

Wir hoffen, dass das begonnene zweite Halbjahr nun ruhiger verlaufen wird!

 

In diesem Sinne, Ihr und Euer Michael Strohmeyer  

Wertevolle Schule

Europaschule

Förderung von Begabungen

Ökoprofit

 Freiwilligendienste im Sport

Schule ohne Rassismus

Gesund Leben Lernen

Big Band

Ganztagsschule

Preisträgerschule Geschichtswettbewerb

Schulsanitätsdienst

Die Recken