Liebe Schulgemeinschaft,

nun haben wir den Jahreswechsel überstanden und das Ende des ersten Halbjahres wirft seinen langen Schatten voraus. Die Zeugniskonferenzen sind terminiert, es werden zu Beginn des Jahres noch diverse Klassenarbeiten und Klausuren zurückgegeben und diese werden Auswirkungen auf die Halbjahresnote haben.

Auch müssen noch Klassenarbeiten geschrieben, nachgeschrieben oder Ersatzleistungen erbracht werden. Nicht nur Corona, auch eine Grippewelle und andere Erkältungskrankheiten haben in der Vorweihnachtszeit zu erheblichen Ausfällen in der Schüler/innen- und Lehrer/innenschaft geführt. Zusätzlich hat ein witterungsbedingter freier Tag die Planungen zum Teil zunichte gemacht.

Daher mussten Arbeiten verschoben und diverse Nachschreibtermine angeboten werden. Die nächsten zwei Wochen sind für alle also noch einmal spannend. Sie können sicher sein, dass alle Kolleginnen und Kollegen mit dieser Situation sensibel umgehen und eine angemessene und gegebenenfalls auch angepasste Zensierung ermöglichen werden.

Die Diskussion, Noten durch Berichte zu ersetzen, wie sie von unserer neuen Kultusministerin angestoßen wurde, ist in diesem Zusammenhang nicht neu. Viele Gesamtschulen verfahren so, durchaus erfolgreich und von Eltern- und Schülerschaft akzeptiert. Dieses System stößt allerdings an seine Grenzen, wenn eine Schule oder sogar das Bundesland gewechselt werden. Dann müssen ziemlich schnell Einstufungen vorgenommen, ggf. Berichtszeugnisse in Notenzeugnisse überführt werden. Wir stehen regelmäßig vor diesen Anforderungen, wenn jemand mit einer anderen zweiten Fremdsprache oder von einer anderen Schulform zu uns wechseln möchte. Und dies kommt im Schuljahr durchaus regelmäßig vor. Dann müssen in Absprache mit dem RLSB oftmals Sonderregelungen gefunden werden, die einen Zugang ermöglichen und eine Vergleichbarkeit sicherstellen. Selten bedeutet dies auch, dass jemand einen anderen Weg zu uns einschlagen, also „Umwege“ in Kauf nehmen muss. Über eine andere Schulform, durch Wiederholen eines Jahrgangs oder Nachweis bestimmter Leistungen durch zusätzlichen Unterricht. In jedem Fall sind persönliche Lösungen unabdingbar und letztendlich zielführend.

Eine Notwendigkeit oder den Wunsch, Notenzeugnisse in Berichtszeugnisse zu überführen, können wir im Moment bei uns nicht erkennen.

Bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall sind wir, wie durch das Niedersächsische Schulgesetz festgelegt, auf die Entscheidung und Information des Landkreises angewiesen. Wir können nicht selbstständig entscheiden, dass die Schule geschlossen bleibt. Schulen, die dies getan haben, haben mutig und vielleicht auch fürsorglich gehandelt, aber ohne gesetzliche Grundlage. Sollte die Wetterlage ein Erreichen der Schule nicht möglich machen, sei es durch öffentliche Verkehrsmittel oder mit dem eigenen Fahrzeug, können Erziehungsberechtigte und volljährige Schüler*innen immer selbst entscheiden, zu Hause zu bleiben. Sicherheit geht vor. Der beruhigende Weg ist jedoch sicherlich der offizielle, wenn der Landkreis frühzeitig informiert, ob oder dass die Schule ausfällt. Eine Regelung, wie in diesem Fall mit Unterrichtsinhalten umzugehen ist, müssen wir noch treffen. Viele Schule stellen konsequent auf Distanzunterricht um oder geben Aufträge an die Lerngruppen heraus. Wir haben uns aufgrund der Kurzfristigkeit auf Wiederholungsthemen als Angebote geeinigt. Das ist bei nur einem Tag Unterrichtsausfall auch angemessen, muss aber für größere Zeiträume angepasst werden. Eine verbindliche Regelung in Absprache mit der Schüler/innenvertretung und dem Schulelternrat scheint hier also angezeigt.

Wie stehen Sie zu dem Thema? Reden Sie gerne mit und geben uns Ihre Vorstellungen weiter.

Uns allen ein gesundes und erfolgreiches Jahr, das uns mit allzu schlimmen Nachrichten verschont.

Michael Strohmeyer


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