Liebe Leserinnen und Leser,

nun ist er heraus! Die in den letzten Randnotizen erhoffte Konkretisierung zur Arbeitsentlastung ist mit dem Erlassentwurf des Kultusministeriums „Entlastung von Unterrichtsverpflichtungen zur Sicherstellung der Korrekturen der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten“ an die Schulen herausgegangen. Man könnte auch sagen, der Kultusminister hat „geliefert“.

 

Dieser Entwurf nebst Hinweisen ist von den Verbänden umgehend an ihre Mitlieder weitergegeben, kommentiert, kritisiert, zum Teil gut geheißen worden. Im Einzelnen werden in diesem Erlass Regelungen zu den sogenannten „Korrekturtagen“ angekündigt, die ziemlich präzise nach einem Schlüssel erfolgen sollen, der den Termin der Abiturklausur sowie die Anzahl der Prüflinge zugrunde legt. Auf dieser Basis sollen Kolleginnen und Kollegen einen oder mehrere Korrekturtag erhalten, wobei die Planung der Umsetzung der Schulleitung obliegt, denn „über die konkrete Handhabung entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung dienstlicher – insbesondere pädagogischer – Erfordernisse.“ Dabei ist „Unterricht, der aufgrund der Inanspruchnahme von Korrekturtagen nicht planmäßig erteilt werden kann, […] nach Möglichkeit zu vertreten“. Auch diese Möglichkeit hat wiederum die Schulleitung zu prüfen, die sich nunmehr in einer Zwickmühle befindet: Wenn man Korrekturtage einräumt und den planmäßigen Unterricht als erteilt wertet, fällt Unterricht effektiv aus. Das wird den Schülerinnen und Schülern sehr, den Eltern eher weniger schmecken. Verfährt man nach der strengeren Lesart des Erlasses, sollte der Unterricht möglichst vertreten werden. Vertreten durch andere Kolleginnen und Kollegen, die eventuell selbst in Abiturkorrekturen stecken, als Korreferentin oder Korreferent beteiligt sind oder das ganz normale Geschäft der Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung, Planung und Korrektur von Arbeiten und Klausuren zu erledigen haben. Im Sinne der Fürsorge, auf die sich der Erlassentwurf ausdrücklich bezieht, erscheint dies nicht sinnvoll. Entlastung auf der einen Seite sollte nicht zu Belastungen auf anderer Seite führen. Daher gibt es nur die eine Lösung: Unterricht fällt bei der Gewährung von Korrekturtagen aus! Alles andere wäre eine Verschiebung der Belastungsspitze Einzelner zuungunsten vieler.

Die erweiterte Schulleitung des Gymnasiums Alfeld wird sich gemeinsam mit dem Schulpersonalrat beraten, wie grundlegend und im Einzelfall zu verfahren ist.

Die Schulgemeinschaft wir zeitnah über die Entscheidungen und etwaige Auswirkungen informiert.

 

Inzwischen ist unser Antrag zur Rezertifizierung als Europaschule bei der Schulbehörde eingetroffen und wir hoffen, dass die Schulbehörde unsere Selbsteinschätzung nachvollziehen kann, sodass der Antrag in vollem Umfang anerkannt und genehmigt wird. Alleine die schriftliche Begründung umfasst knapp 20 Textseiten, ergänzt durch über 100 Seiten Materialien.

Der Titel „Europaschule in Niedersachsen“ ist einerseits eine nach außen sichtbare Auszeichnung für unsere bisherigen Bemühungen und Angebote, andererseits aber eine Verpflichtung, gemäß des Erlasses „die aktive Teilhabe an der Unionsbürgerschaft sowie die Mehrsprachigkeit zu stärken und in besonderem Maße die Entwicklung interkultureller Kompetenzen zu ermöglichen.“

Diesen Weg werden wir in den kommenden Jahren weiter beschreiten. Die nächste große Aufgabe wird dabei sein, die Entwicklung des Gedankens der Völkerverständigung in unserem Schulprogramm auszuschärfen und ihm eine entscheidende Rolle zuzuweisen, sodass wird das Interesse unserer Schülerinnen und Schüler an der Europäischen Union nachhaltig fördern und sie auf sich eine stetig verändernde und internationaler werdende Arbeitswelt vorbereiten.

 

Michael Strohmeyer