Durch Änderungen des Rahmenhygieneplans, der neuen Rundverfügung 20/2021 und der Allgemeinverfügung des Landkreises sind weitere Anpassungen innerhalb der Schule möglich bzw. notwendig geworden.

Seit dem 31.05.2021 wird wieder in vollständigen Lerngruppen in Präsenz unterrichtet.

Es gilt zwar weiterhin die Pflicht, eine MNB in den Bereichen zu tragen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann (Gänge, Außengelände etc.), diese Pflicht ist jedoch in den Unterrichtsräumen aufgehoben worden. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler die MNB abnehmen dürfen, wenn sie ihren Sitzplatz eingenommen haben.

Sie dürfen dies auch auf dem Außengelände und in der Cafeteria zur Essenseinnahme.

Wer dennoch eine MNB tragen möchte, darf dies selbstverständlich ebenfalls.

Alle weiteren bekannten Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen bleiben in Kraft, ebenso die Pflicht, sich an zwei Tagen in der Woche mittels der ausgeteilten Corona-Selbsttests zu testen und dies nachzuweisen.

Sollten von behördlicher Seite neue Regelungen angewiesen werden, erfahren die Schülerinnen und Schüler dies wie gewohnt umgehend über IServ per E-Mail.