Sehr geehrte Eltern,

es gibt in diesem Jahr neue Regelungen, die vorsehen, dass ein freiwilliges Zurücktreten eine geeignete Maßnahme sein kann, wenn noch andere als nur pandemiebedingte Lernrückstände zu fehlenden Kompetenzen und Lernrückständen geführt haben.

1.) Die (Klassen-)Lehrkräfte beraten in diesem Fall.
2.) Der Antrag für das freiwillige Zurücktreten muss in den Jahrgängen 5-10 vor dem 01.06.2021 und in Jahrgang 11 bis zum 11.06.21 von den Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler/ der Schülerin gestellt werden.
3.) Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag auf der Zeugniskonferenz.
3.) Eine Umsetzung in eine neue Klasse erfolgt erst zum nächsten Schuljahr.
4.) In den Jahrgängen 5-10 ist ein freiwilliges Zurücktreten in demselben Jahrgang und in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahrgängen auch ein zweites Mal zulässig und ein freiwilliges Zurücktreten in einen Schuljahrgang, den ein Schüler/ die Schülerin bereits wiederholt hat, ist ausnahmsweise zulässig.
5.) Ein freiwilliges Zurücktreten in Jahrgang 11 ist möglich und wird nicht auf die Gesamtverweildauer in der Oberstufe angerechnet.
5.) Bei freiwilligem Zurücktreten in der Sekundarstufe I steht auf dem Zeugnis: "Der Schüler/ Die Schülerin____________ wiederholt den____ Schuljahrgang im Schuljahr 2021/22 freiwillig".
6.) Die Regelungen wurden für die Sekundarstufe I für die Schuljahre 2021/22 bis 2023/24 getroffen und sind im Schreiben der Behörde genau dargelegt.

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Koordinatorinnen Frau Mokosch (Sekundarstufe II) und Frau Osterhues (Sekundarstufe I).