Liebe Schulgemeinschaft,
wir dürfen nach der Rundverfügung ab dem 10.05.2021 wieder im Szenario B unterrichten. Daher erfolgen einige Hinweise aus dem aktualisierten Rahmenhygieneplan.
Wir starten am Montag, 10.05.2021 wieder mit einem B-Tag.
ALLE bisherigen Hinweise und Regelungen zur persönlichen Hygiene und den Abstandsgeboten gelten weiterhin, mit folgenden Aktualisierungen:
Krankheitssymptome:
Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 nicht sicher ausschließen lassen, wird die betroffene Person in der Unterrichts-/Betreuungszeit direkt nach Hause geschickt oder deren Abholung in die Wege geleitet.
Auch bei „einfachen“ Krankheitssymptomen soll kein Schulbesuch erfolgen (vgl. Anhang, Schaubild S. 9).
In der Wartezeit wird die Person separiert und umsichtig betreut. Gleichzeitig sollen auch Kinder oder Personen aus demselben Haushalt zur Abklärung isoliert bzw. nach Hause geschickt werden. Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen. Soweit eine Abholung oder ein Heimweg zu Fuß oder mit dem Rad nicht möglich sind, kann der Heimweg unter Beachtung der Hygieneregeln (Maske, Abstand soweit wie möglich zu anderen Personen) im absoluten Ausnahmefall auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln angetreten werden.
Tragen der MNB:
Änderung aufgrund der Rundverfügung 19/2021
Gemäß der neuen Rundverfügung bleibt die Verpflichtung, eine MNB grundsätzlich im Unterricht und in besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, bestehen!
Zur Gewährleistung von Tragepausen/Erholungsphasen sowie zum Essen und Trinken kann die Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Fällen vorübergehend abgenommen werden:
a) während der Pausen im Freien zur Einnahme von Essen und Trinken, soweit das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird,
b) während Abschlussprüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.