Liebe Schulgemeinschaft,

wie der Presse zu entnehmen war, sollen die niedersächsischen Schulen ab Montag, 22.03.2021 mit freiwilligen Selbsttests zum Nachweis einer etwaigen Corona-Infektion beginnen.

Es müssen im Vorfeld noch einige rechtliche Fragen vor allem bei der Durchführung geklärt sein und die Tests geliefert werden.

Die Schülerinnen und Schüler haben über IServ die relevanten Informationen und Materialien erhalten, die auch HIER abrufbar sind.

Der Test soll, auch nach den Osterferien, einmal wöchentlich durchgeführt werden, die Teilnahme ist freiwillig.

Bei einem positiven Ergebnis muss dieses erst noch durch einen „professionellen“ Test bestätigt werden (vgl. dazu das „Konzept“ vom 16.03.2021, 9f).

Minderjährige Schülerinnen und Schüler benötigen die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, Volljährige können diese selbst ausfüllen.

Wenn die rechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen bis Montag, 22.03.2021 geklärt und die Tests geliefert sind, würden wir von Montag, 22.03.2021 bis Mittwoch, 24.03.2021 mit der Probephase beginnen und in der jeweils ersten Stunde den Test im Unterricht durchführen. Wer teilnehmen möchte, muss die ausgefüllte Einverständniserklärung an diesen Tagen vorlegen können.