Zentralabitur

Für das Zentralabitur hat das Kultusministerium thematische Schwerpunkte für die Kurstufe in den einzelnen Unterrichtsfächern festgelegt. Diese Texte lassen sich unter dem folgenden Link direkt auf dem Server des Kultusministeriums abrufen:

Thematische Schwerpunkte für das Zentralabitur aller Fächer


Einbringungsverpflichtung in den jeweiligen Profilen

Der erste Schritt zur Zulassung zur Abiturprüfung ist die Erfüllung der Belegungsverpflichtung, wie sie anhand der Wahlbögen ersichtlich ist.

Aber nicht alles, was als Unterricht verpflichtend belegt werden muss, kann oder muss in die Wertung für das Abitur eingebracht werden.
Die Einbringungsverpflichtung fällt dabei in den Blöcken I = "Kursblock", und Blöcken II = "Abiturprüfungsblock" je nach Profilwahl unterschiedlich aus. (siehe hierzu das nebenstehende Download)

Gemeinsam gilt für alle Profile:

Block I
Mit einzubringenden 36 Kursen müssen 200 Punkte erzielt werden.

Das P 1- bis P3-Fach ist in allen Semestern in doppelter Wertung einzubringen (12 Kurse).
Dabei dürfen maximal 3 Kurse weniger als 05 Punkte aufweisen.

Die restlichen 24 Kurse werden in einfacher Wertung eingebracht, davon dürfen maximal 4 Kurse weniger als 05 Punkte aufweisen.
Maximal drei Sportkurse dürfen eingebracht werden, darunter mind. eine Individualsportart.
Zwei Semester des Seminarfaches sind einzubringen. Dabei muss es sich um die Ergebnisse aus zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben wurde.
Sind in einem Fach, das durchgängig belegt wurde, nur zwei Semester einzubringen, werden die beiden besten Ergebnisse genommen.

Mindestens 200 Punkte sind zu erzielen ( Rechnung: 40 x P : 48)

Block II

Das Ergebnis der schriftlichen oder mündlichen Abiturprüfungen wird in vierfacher Wertung eingebracht. Als Mindestpunktzahl sind 100 Punkte zu erzielen.
In beliebigen drei der fünf Prüfungsfächer sind jeweils 20 Punkte ( Prüfung x 4 ) zu erzielen.