Die Fachhochschulreife wird in der gymnasialen Oberstufe erworben mit den Leistungen aus zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren in der Qualifikationsphase und dem Nachweis

  • einer erfolgreich abgeschlossenen, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten Berufsausbildung,
  • durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder
  • durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres,  eines einjährigen freiwilligen Wehrdienstes oder eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes.
  • Folgende Einbringung ist verpflichtend: Deutsch (2 Halbjahre), Fremdsprache[1] (2 Halbjahre), Geschichte[2] (2 Halbjahre), Mathematik (2 Halbjahre) und Naturwissenschaft[3] (2 Halbjahre)

 

Bei dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife durch die Leistungen in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase sind folgende Leistungen nachzuweisen:

  • In den Schulhalbjahresergebnissen im ersten und zweiten Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung.
  • In den Schulhalbjahresergebnissen im dritten Prüfungsfach sowie in weiteren neun Schulhalbjahresergebnissen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung.
  • In mindestens 11 dieser 15 Schulhalbjahresergebnisse müssen jeweils mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein, darunter mindestens zwei der Schulhalbjahresergebnisse im ersten und zweiten Prüfungsfach.

 


[1] Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache betreffen.

[2] Es kann auch ein anderes Fach  aus dem gesellschaftlichen Aufgabenfeld, das als Prüfungsfach gewählt worden ist, eingebracht werden.

[3] Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Naturwissenschaft betreffen.

Aus den Leistungen in den Prüfungs- und weiteren Pflichtfächern der Qualifikationsphase und aus den Leistungen in der Abiturprüfung wird durch Addition der Punkte eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die Gesamtqualifikation. Unter den einzubringenden Schulhalbjahresergebnissen aus der Qualifikationsphase darf kein Ergebnis mit 0 Punkten sein und kann themengleicher Unterricht auf die

Einbringungsverpflichtungen nur einmal angerechnet werden. Für Spanisch als neu begonnene Fremdsprache in der Einführungsphase gelten u. U. zusätzliche Einbringungsverpflichtungen.

1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen.

2) War nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c VO-GO in der Einführungsphase mit einer Fremdsprache neu zu beginnen und wird die Einbringungsverpflichtung nicht durch die Schulhalbjahresergebnisse in der neu begonnenen Fremdsprache erfüllt, so sind zusätzlich zwei Schulhalbjahresergebnisse in der neu beginnenden Fremdsprache einzubringen. Mit einer in der Einführungsphase neu begonnenen Wahlfremdsprache kann die Einbringungsverpflichtung nur erfüllt werden, wenn Unterricht in dieser Fremdsprache in der Einführungsphase mit mindestens 3 Wochenstunden besucht worden ist.

3) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im sprachlichen Schwerpunkt.

4) Beide Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen. Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt müssen zusätzlich zwei Schulhalbjahresergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach gewählten Fach Musik oder Kunst eingebracht werden.

5) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt.

6) Es ist das Schulhalbjahresergebnis einzubringen, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist, und ein weiteres Schulhalbjahresergebnis.

7) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im gesellschaftswissenschaftlichen und im sportlichen Schwerpunkt.

8) Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt besteht die Einbringungsverpflichtung nicht, wenn das Fach Erdkunde als Schwerpunktfach gewählt worden ist.

 

Gesamtqualifikation - Die allgemeine Hochschulreife

Die Dauer der Schulzeit bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife beträgt dreizehn Schuljahre. Die allgemeine Hochschulreife wird durch Unterrichtsleistungen im Verlauf der Qualifikationsphase und Prüfungsleistungen in der Abiturprüfung erworben. Sie berechtigt zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. In einigen Studiengängen (zulassungsbeschränkte Studiengänge) ist die Zulassung von besonderen Voraussetzungen abhängig (z. B. Durchschnittsnoten, Landesquoten, gewichtete Abiturnoten, Aufnahmeverfahren der Hochschulen).

 

Gesamtqualifikation

Die Gesamtqualifikation wird für die Abiturprüfung ab 2021 wie folgt gebildet:

Aus der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe sind mindestens 32 Schulhalbjahresergebnisse in die Gesamtqualifikation einzubringen. Nach Entscheidung des Prüflings können weitere Ergebnisse eingebracht werden; insgesamt dürfen nicht mehr als 36 Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden.

 

Block I

  • 24 bis 28 Schulhalbjahresergebnisse, darunter die 12 Schulhalbjahresergebnisse im dritten bis fünften  Prüfungsfach aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr in einfacher Wertung sowie

 

  • die 8 Schulhalbjahresergebnisse im ersten und zweiten Prüfungsfach aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr in zweifacher Wertung.

Im Block I müssen im Fall von 32 Schulhalbjahresergebnissen mindestens 26, im Fall von 33 mindestens 27, im Fall von 34 oder 35 mindesten 28 und im Fall von 36 mindesten 29 Schulhalbjahresergebnisse mit mindestens 05 Punkten in einfacher Wertung erreicht worden sein, darunter mindestens 9 der Schulhalbjahresergebnisse in P1, P2 und P3.

Insgesamt müssen in Block I mindestens 200 Punkte erreicht worden sein.

 

Block II

Die Prüfungsergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern in vierfacher Wertung, wobei an die Stelle des vierten  Prüfungsfachs unter bestimmten Bedingungen das Ergebnis einer besonderen Lernleistung treten kann.

Zum Bestehen der Abiturprüfung müssen in Block I mindestens 200 Punkte und in Block II mindestens 100 Punkte erreicht werden, insgesamt also mindestens 300 Punkte. Das entspricht einem Durchschnitt von ausreichenden Leistungen (05 Punkte) in den eingebrachten Schulhalbjahresergebnissen. Im Block I sind maximal 600 Punkte erreichbar. Diese ergeben sich rechnerisch aus maximal 15 Punkten in einem Fach je Schulhalbjahr und angenommenen 40 Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung (40 x 15 = 600). Durch die zweifache Wertung der Schulhalbjahresergebnisse im ersten und zweiten Prüfungsfach ergibt sich ein Faktor abhängig von der Anzahl der eingebrachten Schulhalbjahresergebnisse (32 bis 36) von 40 bis 44 (24 bis 28 + 2 x 8), so dass die Gesamtpunktzahl in Block I nach der Formel E I = 40 P : S zu errechnen ist (E I = Ergebnis Block I, P = erreichte Punktzahl; S = Anzahl der eingebrachten Schulhalbjahresergebnisse, wobei zweifach gewichtete Schulhalbjahresergebnisse zweifach zählen).

Zu beachten ist außerdem, dass im Block I bei Schulhalbjahresergebnissen der Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau höchstens drei und insgesamt höchstens 6 oder 7 Schulhalbjahresergebnisse je nach Anzahl der eingebrachten Schulhalbjahresergebnisse mit weniger als 05 Punkten, aber kein Ergebnis mit 0 Punkten sein dürfen. In Block II müssen in drei Prüfungsfächern jeweils mindestens  05 x 4 = 20 Punkte erreicht werden.

 

Abiturprüfung

Die Abiturprüfung findet in den fünf Prüfungsfächern statt:

im ersten bis vierten Prüfungsfach schriftlich und je nach Ergebnis auch mündlich, im fünften Prüfungsfach nur mündlich.

Um das Gesamtergebnis noch zu verbessern, können auch freiwillig zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlich geprüften Fächern abgelegt werden; die Ergebnisse aus der schriftlichen und der mündlichen Fachprüfung werden besonders gewichtet. Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann sie grundsätzlich einmal wiederholen.

In die Gesamtqualifikation für das Abitur kann auch eine besondere Lernleistung eingebracht werden. Dies kann ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Schülerwettbewerb oder eine selbstständig angefertigte Jahres- oder Seminararbeit sein. Die besondere Lernleistung ist zu dokumentieren und in einem Kolloquium vorzustellen.[1]

Die mündliche Prüfung im fünften Prüfungsfach kann auf Verlangen des Prüflings in Form einer Präsentationsprüfung durchgeführt werden.

 

Im Prüfungsfach Sport setzt sich die Prüfung aus einem fachpraktischen sowie schriftlichen oder mündlichen Prüfungsteil zusammen.

 

Wer ausführlich informiert werden oder spezielle Fragen beantwortet haben möchte – insbesondere hinsichtlich der Einbringungsverpflichtungen im Abitur, der besonderen Lernleistung und der Präsentationsprüfung – wendet sich an den Tutor / die Tutorin oder an Frau Mokosch (Oberstufenkoordinatorin).

 

 

[1] Die Festlegung des Themas, Gegenstands und Umfangs der schriftlichen Dokumentation erfolgt grundsätzlich durch die das Seminarfach unterrichtende Lehrkraft; sie begleitet die Erarbeitung und Erstellung der besonderen Lernleistung fachlich und organisatorisch. Die schriftliche Dokumentation ist im vierten Schulhalbjahr am letzten Unterrichtstag vor der schriftlichen Abiturprüfung bei der unterrichtenden Lehrkraft abzugeben. 

Die Schuljahrgänge 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase. Leistungen aus beiden Schuljahrgängen und die Leistungen aus der Abiturprüfung gehen in die Gesamtqualifikation für das Abitur ein. In der Qualifikationsphase wird der Unterricht nur noch in Kursen gegeben.

Unterricht auf grundlegendem Anforderungsniveau dient dazu, unter dem Aspekt wissenschaftspropädeutischer Bildung grundlegende Sachverhalte, Erkenntnisse, Strukturen, Methoden und Verfahrensweisen in einem Fachgebiet zu vermitteln sowie Fähigkeiten zu entwickeln und Fertigkeiten einzuüben.

Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau dient unter dem Aspekt exemplarisch vertiefter wissenschaftspropädeutischer Bildung in besonderem Maße der allgemeinen Studienvorbereitung und soll in wissenschaftliche Methoden, Fragestellungen und Reflexionen einführen. Er ist auf eine systematische Beschäftigung mit wesentlichen, die Komplexität des Fachgebietes verdeutlichenden Inhalten, Theorien, Modellen und Methoden gerichtet. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, über längere Zeiträume selbstständig zu arbeiten.

 

Die Schwerpunkte in der Qualifikationsphase

Das Gymnasium Alfeld ermöglicht den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten in der fachbezogenen Schwerpunktwahl, unter denen sie einen der folgenden Schwerpunkte zu wählen haben:

sprachlicher Schwerpunkt mit den Schwerpunktfächern fortgeführte Fremdsprache und weitere fortgeführte Fremdsprache oder fortgeführte Fremdsprache und Deutsch;

mathematisch-naturwissenschaftlicher Schwerpunkt mit den Schwerpunktfächern zwei Naturwissenschaften oder eine Naturwissenschaft und Mathematik;

musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit den Schwerpunktfächern Musik und Deutsch oder Musik und Mathematik oder Kunst und Deutsch oder Kunst und Mathematik;

gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt mit den Schwerpunktfächern Geschichte und Politik- Wirtschaft oder Geschichte und Erdkunde;

sportlicher Schwerpunkt mit den Schwerpunktfächern Sport und eine Naturwissenschaft.

 

Das Seminarfach

Das Seminarfach hat eine Sonderstellung im Fächerkanon der Qualifikationsphase. Zielsetzung des Unterrichts sind sowohl das fächerübergreifende Lernen und Arbeiten an geeigneten Themenstellungen als auch die Erweiterung methodischer Kompetenzen anhand der Bearbeitung eines Sachgegenstandes.  Es sollen „verschiedene Arbeitsformen sowie verschiedene Verfahren der Präsentation und der Erörterung von Ergebnissen“ Anwendung finden, die über den normalen Unterricht hinausgehen (VO-GO §10).

Die Festlegung des Unterrichtsgegenstandes im Seminarfach erfolgt durch die unterrichtende Lehrkraft. Die Schülerinnen und Schüler wählen dann ein für sie interessantes Seminarfach aus[1]. Bei dem Seminarfachangebot wird eine Abdeckung aller drei Aufgabenfelder (A, B, C) durch die in einem Jahrgang angebotenen Seminarfachkurse angestrebt. Im Seminarfach wird von jeder Schülerin oder jedem Schüler im zweiten Semester eine Facharbeit geschrieben, deren Themenstellung in Absprache mit der Schülerin bzw. dem Schüler durch die unterrichtende Lehrkraft erfolgt.

Im Rahmen des Seminarfaches wird im dritten Semester in der Regel in der zweiten Woche nach den Sommerferien die Studienfahrt durchgeführt. Das Ziel der Studienfahrt wird von der unterrichtenden Lehrkraft festgelegt.

Im Einzelnen sind die drei Semester wie folgt zu gestalten:

Jg. 12.1 Einführung in das wissenschaftspropädeutische Arbeiten

Jg. 12.2 Die Facharbeit

Jg. 13.1 Die Studienfahrt – Präsentationen

 

Die Prüfungsfächer und Prüfungsfachkombinationen

Aus dem Angebot des Gymnasium Alfeld sind fünf Fächer als Prüfungsfächer zu wählen, und zwar drei fünfstündige Fächer[2] (erstes bis drittes Prüfungsfach) mit erhöhtem Anforderungsniveau und zwei weitere dreistündige Fächer (viertes und fünftes Prüfungsfach) mit grundlegendem Anforderungsniveau.

Für die fünf Prüfungsfächer gilt:

  • Es müssen alle Aufgabenfelder,
  • zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik sein

und

  • drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau, darunter die beiden fachbezogenen Schwerpunktfächer,

erfasst sein.

 

Als Prüfungsfächer können nur Fächer gewählt werden, die in der Einführungsphase mindestens ein Schulhalbjahr, bei Fremdsprachen das ganze Schuljahr lang belegt worden sind.

Wird Sport als Prüfungsfach gewählt, ist ein Sporttheoriekurs in der Einführungsphase zu belegen!

Ein Anspruch, ein bestimmtes Prüfungsfach oder eine bestimmte Prüfungsfachkombination wählen zu können, besteht nicht.

 

[1] Bei Überzeichnung bestimmter Angebote entscheidet das Los.

[2] Sport als P1-Fach  wird sechsstündig unterrichtet.

Eingangsvoraussetzung und Unterrichtsangebot

In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann eintreten, wer den „Erweiterten Sekundarabschluss I" (d.h. eine erfolgreiche Versetzung aus der 10. Klasse des Gymnasiums in die Einführungsphase) erreicht hat.

In der Einführungsphase am Gymnasium Alfeld werden folgende Fächer unterrichtet:

 

1) Im Fach Politik wird eine dritte Wochenstunde Unterricht zu Zwecken der beruflichen Orientierung durchgeführt.

2) Katholische Religion kommt bei angemessener Kursstärke zustande. Hinweis: Katholische Religion wird nicht in der Qualifikationsphase angeboten.

3) Das Fach Informatik kann eine Naturwissenschaft ersetzen.

4) Sporttheorie findet nur im zweiten Schulhalbjahr statt. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die spätere Wahl des Faches Sport als Prüfungsfach auf erhöhtem Niveau im Abitur.

WICHTIG:
Nur Fächer, die mindestens ein Halbjahr in der Einführungsphase belegt worden sind, können später in der Qualifikationsphase als Prüfungsfächer weiter belegt werden! Eine Ausnahme kann nur vom Schulleiter Herr OStD Strohmeyer genehmigt werden.

 

Berufs- und Studienorientierung

Am Gymnasium Alfeld findet für den 11. Jahrgang im Januar ein dreiwöchiges Betriebspraktikum statt.

Neben dem Fachunterricht in Politik-Wirtschaft ist zudem eine dritte Stunde zu Fragen der beruflichen Orientierung eingeführt worden.

 

Notengebung und Versetzung in die Qualifikationsphase

Ab der Einführungsphase (Jg. 11) werden die Noten als Punkte vergeben:

Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
  + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6
Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00

 

Für die Versetzung in die Qualifikationsphase (Jg. 12/13) gilt:

Die Beratung zu den Wahlen für die letzten vier Kurshalbjahre, also die Qualifikationsphase, beginnen bereits im Winter (gegen Ende des 1. Halbjahres der Einführungsphase), die Wahlen selbst finden dann im Frühjahr statt.

Einleitung

Mit den Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes, die am 01.08.2015 in Kraft getreten sind, werden am Gymnasium und an der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule (KGS) wieder dreizehn Schuljahre bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife eingeführt. Diese Änderungen betreffen erstmals die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/19 in die Einführungsphase eintreten und im Frühjahr 2021 die Abiturprüfung ablegen werden.

 

Allgemeines

Ziel und Gliederung der gymnasialen Oberstufe

Ziel des Oberstufenunterrichts ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, die berechtigt, den Bildungsweg studienbezogen, aber auch berufsbezogen fortzusetzen. Diesem Ziel entspricht folgende Gliederung der gymnasialen Oberstufe:

Einjährige Einführungsphase

Die einjährige Einführungsphase wird in der Regel im Klassenverband geführt. Sie hat die Aufgabe, auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten. In allen Fächern wird ein Grundwissen vermittelt, das begründete Wahlentscheidungen ermöglicht (Wahl von Schwerpunktfächern, Abiturprüfungsfächern, weiteren Fächern).

Zweijährige Qualifikationsphase

In der zweijährigen Qualifikationsphase tritt an die Stelle des Klassenverbandes ein System von schwerpunktbezogenen Fachkombinationen und Kursen. Innerhalb von Rahmenvorgaben kann mit der Wahl eines fachbezogenen  Schwerpunkts und der Abiturprüfungsfächer die Schullaufbahn individuell gestaltet werden. Um dabei Einseitigkeiten und frühzeitiger Spezialisierung entgegenzuwirken, werden diese Fächer durch weitere Fächer ergänzt, in denen Mindestbelegungen erfolgen müssen. Auf diese Weise werden eine breite und vertiefte Allgemeinbildung sowie die allgemeine Studierfähigkeit gewährleistet.

 

Fehlzeiten

Kontaktaufnahme mit dem Geschäftszimmer bis 7.45 Uhr. Wenn möglich: Angabe von voraussichtlichen Fehltagen.

  • Bei Wiederaufnahme des Unterrichts: Vorlage des Entschuldigungsheftes  bei der Klassenlehrkraft bzw. bei der Kurslehrkraft zur Abzeichnung (Kürzel und Datum).
  • Alle drei Monate Vorlage des Entschuldigungsheftes beim Tutor / bei der Tutorin (nur in der Qualifikationsphase).

 

Krankheitsbedingtes Fehlen bei Klausuren: Versäumte Klausuren sind mit einer ärztlichen Bescheinigung der Erkrankung zu entschuldigen.

  1. Kontaktaufnahme mit dem Geschäftszimmer bis 7:45 Uhr
  2. Am dritten Tag des krankheitsbedingten Fehlens wird die ärztliche Bescheinigung in Kopie oder das Original im Geschäftszimmer innerhalb der Geschäftszeiten abgegeben; eine Kopie geht an die Klassenlehrkraft bzw. an die/den Tutorin/Tutor. Es besteht auch die Möglichkeit, die Bescheinigung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu schicken. Bei Wiedereintritt wird das Original – falls noch nicht erfolgt – im Geschäftszimmer abgeben.

  

Liegt keine ärztliche Bescheinigung rechtzeitig vor, wird die Klausurleistung mit 00 Punkten bewertet!

 


Quellen 

Broschüre: Niedersächsisches Kultusministerium: Die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung. Informationen für Eltern sowie für Schülerinnen und Schüler, die ab 2021 ihre Abiturprüfung ablegen werden.

Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)

Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe (AVO-GOBAK)

Philologenverband Niedersachsen PHVN – Oberstufenverordnung

Philologenverband Niedersachsen PHVN – VO-GO

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Schule ohne Rassismus

Gesund Leben Lernen

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Preisträgerschule Geschichtswettbewerb

Schulsanitätsdienst

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