Die Schule in den Zeiten von Corona

Seit drei Wochen befinden sich die niedersächsischen Schulen im Ausnahmezustand. Die Gebäude geschlossen, die Schülerinnen und Schüler zu Hause, Kolleginnen und Kollegen im Home-Office bzw. in der Betreuung einzelner Schüler*innen, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten.

Inzwischen hat man sich an die Situation gewöhnt, sie droht, schleichend zur Routine zu werden.

Niemand mag garantieren, dass die amtlich angeordnete Schulschließung in dieser radikalen Form notwendig war, ob andere Wege möglicherweise ebenfalls zielführend gewesen wären und wann sich wieder ein Normalzustand einstellen wird. Im Moment gehen wir zwar weiterhin davon aus, dass die Schulgemeinschaft ab dem 20. April wieder das Schulgebäude betreten kann, ordnungsgemäßer Unterricht möglich ist und wir neu starten können.

Sicher ist dies zurzeit aber nicht.

Sicher ist nur, dass im Zuge der Corona-Krise extreme Auswirkungen zu beobachten sind. Das beginnt bei den Entscheidungen und der martialischen Wortwahl der Politik, geht über geschlossene Landesgrenzen zwischen einzelnen Bundesländern - Sachsen-Anhalt lässt keine Touristen aus Niedersachsen mehr in den Harz -  und endet bei der polizeilichen Auflösung von Versammlungen mit mehr als zwei Personen.

Die Bundesregierung ließ verlauten, man befinde sich im Krieg gegen einen unsichtbaren und übermächtigen Gegner, man müsse nun die Bazooka wählen, um der Lage wieder Herr zu werden.

Die Aufmacher der Zeitungen wechseln regelmäßig von der reinen Krisenberichterstattung zu den epidemiologischen Auswirkungen des Virus, der Zahl der Erkrankungen, über Kulturpolitik, die Wirtschaft bis zum Sport. Das Hin und Her um die Absage der Olympischen Spiele in Japan nimmt beinahe ebenso viel Raum ein wie die Berichte der Virologen oder die Verlautbarungen anderer Experten.

WhatsApp läuft in dieser Zeit geradezu mit Satire über, unabhängig davon, in welchem Chat man aktiv ist.

In der Schulpolitik war es wieder einmal so, dass die Presse vor den amtlichen Verlautbarungen Informationen verbreitete, die durchaus geeignet waren, die Bevölkerung zu verunsichern. Lange Zeit war unklar, ob und wann die Schulschließung kommen würde, wie eine Notbetreuung zu gestalten sei und ob das Abitur und andere Abschlussprüfungen in diesem Schuljahr abgelegt werden können.

Wir haben versucht, vorsichtig, aber entschlossen zu (re)-agieren, Panik zu vermeiden, zu beruhigen und eine Betreuung unserer Schüler*innen zu gestalten, die niemanden, vor allem nicht die Eltern, überfordert und keinen allein lässt. Auf digitalem Weg und auch per Postzustellung konnten Übungsmaterialien verteilt werden, die Facharbeiten wurden in der Schule abgegeben und einige wenige Eltern sind ins Gebäude gekommen, um aus dem Spind des Kindes die notwendigen Schulbücher zu holen. Einzelne Schüler*innen wurden und werden in der Schule betreut, teilweise in Kooperation mit der Bürgerschule, auch in den Ferien.

Im Rückblick auf diese Krise wird man sich daran erinnern, dass die Deutschen Toilettenpapier und Nudeln kaufen, wenn sie sich in einer unüberschaubaren Notsituation wähnen. Hamstern ist die Metapher der Stunde, die diese Vorratshaltung treffend charakterisiert.

Offenbar geworden ist zudem, dass Deutschland in der Digitalen Bildung hinterherhinkt. Viel mehr wäre möglich gewesen, wenn jetzt schon alle Schüler*innen über ein eingeführtes digitales Endgerät verfügten, wenn Online-Unterricht möglich wäre und Lern-Apps eingeführt wären. Der renommierte Bildungsexperte der OECD, Andreas Schleicher, wurde gefragt, welche Note er den deutschen Schulen im Bereich der Digitalisierung geben würde. Die Antwort war so sachlich wie ernüchternd: Die deutschen Schulen stünden im Bereich der Digitalisierung so sehr am Anfang, dass er keine Note vergeben wolle. Er verglich die Schulen mit einem Grundschüler, der seine ersten Buchstaben lernt und nicht demotiviert werden sollte.

Ganz so dramatisch ist die Situation tatsächlich nicht, immerhin verfügen wir über ein schulisches Kommunikationssystem, das einen Materialaustausch zulässt. Und wenn die Krise ein Gutes hat, dann eventuell, dass die Digitalisierung nun mit mehr Engagement und Pragmatismus vorangetrieben wird – die Schulen warten begierig darauf.

Alles Weitere müssen wir vorerst abwarten. Unsere Planungen für das laufende Halbjahr gehen mit angezogener Bremse weiter, auch wenn längst alle schulischen Veranstaltungen abgesagt sind. Dies ist betrüblich, weil diese grundsätzliche Entscheidung lang geplante Exkursionen und die Projektwoche betrifft, die Wassersportwoche und das Sommerfest, die Big-Band-Konzerte und die Abibälle. Wir hoffen, dass die nunmehr einmal verschobenen Abiturtermine bestehen bleiben und wenigstens diese wichtige Prüfung abgenommen werden kann. Schließlich besteht das Abitur aus den zuvor erbrachten Semesterleitungen UND einem Prüfungsteil, hat jede Abiturientin und jeder Abiturient Anspruch darauf, geprüft zu werden.

Aber sogar das Szenario eines „Notabiturs“ wurde bereits in Betracht gezogen. In diesem Fall könnte die Abiturdurchschnittsnote auf Basis der bisherigen Semesterleistungen ermittelt und der Abschluss somit erteilt werden. Auch für die Notenerteilung in allen anderen Lerngruppen gibt es inzwischen Anweisungen der Behörde, sodass sich niemand Sorgen machen muss, dass das Schuljahr nicht gewertet werden könne, falls der Ausnahmezustand verlängert werden müsste. Bis zum 15. April sind in allen Fächern Noten zu ermitteln und in der Schule zu hinterlegen, die dann für die Versetzung relevant sind.

Man ist sich grundsätzlich einig, dass niemandem ein schulischer Nachteil aus der Krisensituation entstehen werde. Probleme werden sich aber eventuell durch die abgesagten Schulfahrten ergeben, da Stornokosten entstehen, die ebenfalls nicht zulasten der Eltern gehen sollten. Wir erwarten, dass sich das Land auch hier um eine akzeptable Lösung bemüht, die nicht einseitig die Eltern oder das Schulbudget belastet.

In Erinnerung bleiben wird die grenzenlose Solidarität, die wir auch in der Schule erfahren haben und die einen reibungslosen Notbetrieb ermöglicht, Panik und Resignation verhindert hat.  

Was weiterhin in Erinnerung bleiben wird, ist die neue Abschiedsfloskel: „Bleiben Sie gesund!“ hat sich inzwischen als Gruß durchgesetzt und ist schwer aus der schriftlichen Konversation wegzudenken.

Alle weiteren Konsequenzen sind zurzeit nicht einzuschätzen. Ob es zukünftig verbindliche Notfallpläne und Hygieneregeln geben wird, sich das Bildungssystem neu aufstellen und für temporäre Schließungen wappnen wird, ob und wie ein geregelter Schulbetrieb wieder möglich ist, wie es sich anfühlen wird, wieder in größeren Gruppen zu agieren – all dies bleibt im Moment ungewiss.

Wir wünschen allen, dass sie diese Krise ohne Blessuren überstehen und sich in die Normalität und das Alltagsleben wieder gut einfinden werden.

Bleiben Sie gesund!

Michael Strohmeyer

Der Beginn dieses Halbjahres scheint ganz im Zeichen großer Erkrankungen zu stehen. Das sogenannte „Corona-Virus“ Covid 19 beherrscht die Schlagzeilen und sorgt auch im schulischen Kontext für erhebliche Verunsicherung. Muss man größere Menschenansammlungen auch in Niedersachsen grundsätzlich meiden? Können Klassen- und Kursfahrten, z.B. Skifahrten nach Italien oder Südtirol, noch durchgeführt werden? Wer kommt bei einer Absage für die Kosten auf?

Zum Glück ist unser Skikurs bereits erfolgreich und ohne Beeinträchtigungen gelaufen, stehen in nächster Zeit keine Klassenfahrten an. Aber der Jahrgang 11 fährt am 9. März nach Göttingen zum Hochschulinformationstag HIT. Wie ernst müssen wir die Möglichkeit einer Ansteckung nehmen, muss die Teilnahme zwingend abgesagt werden? Zuerst ist festzustellen, dass wir in Niedersachsen nicht zum Risikogebiet zählen und Verdachtsfälle schnell entsprechend behandelt werden. Zum Zweiten gibt zurzeit sowohl das Gesundheitsamt als auch die Landesschulbehörde bewusst keine Warnung aus und überlässt die Entscheidung im konkreten Einzelfall den Schulleitungen. Inzwischen sind lediglich Hinweise zur Hygiene, vor allem der Handhygiene, erhältlich, die bei uns bereits im Gebäude ausgehängt und kommuniziert wurden. Das Robert-Koch-Institut beurteilt die Gefährdungslage weiterhin als „mäßig“. Daher scheinen Ruhe und Besonnenheit die ersten Bürgerpflichten zu sein, ist Panikmache durchaus nicht angesagt.

Aber dennoch gilt, wie übrigens auch bei extremen Wetterlagen (Sturm, Eis, Hitze): Die Eltern können begründet entscheiden, ihr Kind zu Hause zu lassen beziehungsweise aus oben genannten Gründen eine Exkursion verbieten. Das heißt konkret, dass Exkursionen, die in Bereiche potenziell größerer Ansteckungsgefahr führen, von uns nicht nach Erlasslage verbindlich angeordnet, sondern für die nächste Zeit als Angebot eingerichtet werden. Dies gilt dann auch für den HIT in Göttingen und weitere Tagesexkursionen. Für den HIT in Göttingen haben wir vorsichtshalber die verbindliche Teilnahme abgesagt. Genauere Informationen dazu werden die begleitenden Lehrkräfte direkt mit den Lerngruppen und den Erziehungsberechtigten kommunizieren.

Leider haben auch einige Firmen, aus nachvollziehbaren Gründen, schon reagiert und z.B. die Teilnahme am Zukunftstag abgesagt. Das ist für die Schüler*innen, die sich bereits angemeldet haben, sehr schade und wir wünschen ihnen, dass sie noch einen anderen Platz finden.

Wir werden die Lage sehr genau betrachten müssen und bleiben weiterhin in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt und der Landesschulbehörde, um gegebenenfalls entsprechende notwendige Maßnahmen zu verfügen.

Weniger Spielraum bleibt uns allerdings bei der neuesten Verordnung zum Impfnachweis, im Besonderen die Masern betreffend. Ab dem ersten März besteht Impfpflicht gegen Masernerreger für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden.

Die Schule muss zukünftig und ab sofort diesen Immunstatus überwachen und protokollieren, sei es bei Neuanmeldungen, späteren Zugängen, beim Personal oder der Schülerschaft. Alle, die sich in einem Schulgebäude aufhalten oder dort dienstlich tätig sind, unterliegen zukünftig der Nachweispflicht. Einzelheiten, wie beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule zu verfahren ist, sind bereits geregelt.

Für Schülerinnen und Schüler des künftigen fünften Jahrgangs des Schuljahres 2020/2021 muss bei Aufnahme keine Überprüfung erfolgen, diese Schülerinnen und Schüler gelten als „Bestand“. Gleiches gilt bei der Aufnahme in eine 11. Klasse. Diese Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der Bestandsüberprüfung mit Frist zum 31.7.2021 überprüft. Ebenfalls ist kein Nachweis für diejenigen erforderlich, die vor dem 31.12.1970 geboren sind. Immerhin erfüllen einige Kolleg*innen diese Vorgabe und können ungeprüft weiter dienstlich tätig sein. Trotzdem kommt wieder einmal ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand auf die Schulleitungen und Sekretariate zu, müssen Anmeldeformulare erweitert und Akteneinträge ergänzt werden.

Aber was tut man nicht für einen guten Zweck. Und auch, wenn diese gesetzliche Vorgabe weit in die Freiheit des Einzelnen eingreift, muss man bedenken, dass Umgeimpfte für alle anderen eine potenzielle Gefährdung darstellen. Zum Beispiel gerade auch für Säuglinge, die noch nicht geimpft werden können. Der sogenannte „Herdenschutz“ gilt erst ab einer Impfquote von 95 % der Bevölkerung, von der wir mit 92 % noch weit entfernt sind.

Und da die Schule im rechtlichen Sinn eine Behörde darstellt, werden wir uns den gesetzlichen Vorgaben nicht verschließen und mithelfen, das Ziel der WHO, Masern und Röteln weiter einzudämmen, zu erreichen.

Und sei es nur mit Maßnahmen der Dokumentation.

Michael Strohmeyer

 

 

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