…wir kehren zurück zu G 9…

Mit großer Spannung haben wir die neue Oberstufenverordnung (VOGO) und die Abschlussverordnung (AVO-GOBAK) erwartet, beide sind inzwischen als Anhörungsfassung an die Schulen gegangen. Nunmehr ist Gelegenheit, diese zu prüfen, bis sie erstmalig für den Abiturjahrgang 2018 Anwendung finden werden.

 

…und zum neuen (alten?) Abitur?

Die neue Oberstufenverordnung sieht einige Neuerungen vor, die durchaus im Sinne der Schülerinnen und Schüler sein dürften. So soll die Anzahl der Klausuren im dritten Halbjahr der Qualifikationsphase auf eine gesenkt werden, ebenso sinken die Belegungsverpflichtungen von Religion/Werte und Normen auf zwei Halbjahre (statt vorher vier) oder auch im Seminarfach, das im vierten Kurshalbjahr nicht mehr belegt werden muss. Ein ähnliche Erleichterung betrifft das gesellschaftswissenschaftliche Profil: Wird Erdkunde als drittes Prüfungsfach gewählt, muss Politik-Wirtschaft nicht mehr belegt werden. Damit sinkt in den beschriebenen Fällen direkt die Wochenstundenzahl. Die weitreichendste Änderung betrifft jedoch die Einbringungsverpflichtungen: Waren bisher 36 Kurse ins Abitur einzubringen (G 8), sind dies zukünftig nur noch mindestens 32! Bis zu 36 Kurse bzw. Halbjahresergebnisse können allerdings in die Berechnung der Abiturnote variabel eingebracht werden, was in vielen Fällen zu signifikant besseren Durchschnittsnoten führen könnte. In ähnlicher Richtung könnte sich die Stundenzahl der Kurse auswirken, die wiederum zu dem alten Modell vor G 8 zurückgeht: Die Prüfungsfächer auf erhöhtem Niveau P1 bis P3 sind fünfstündig, alle anderen dreistündig zu belegen, Sport und das Seminarfach zweistündig.

Der strittigste Aspekt ist mit Sicherheit jedoch die Bedeutung der zweiten Fremdsprache. Wird sie, wie bisher auch, in der Einführungsphase – dann wieder Jahrgang 11 – durchgängig zu belegen sein oder darf sie durch ein Wahlpflichtfach ersetzt werden? Nicht nur die Sprachenlehrer sehen diese mögliche „Aufweichung“ kritisch, auch das Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler für die Prüfungsfächer wird direkt von dieser Vorgabe abhängen. Wer in der Einführungsphase die zweite Fremdsprache „abwählt“, kann diese später in Jahrgang 12 und 13 nicht mehr als Prüfungsfach wählen. Man müsste also schon im zweiten Halbjahr der Klasse 10 wissen, wohin die Reise führen soll, um diese Entscheidung treffen zu können. Da eine solche Entscheidung weitreichend ist, muss im Vorfeld ein entsprechender Beschluss auf Ersatz der zweiten Fremdsprache durch den Schulvorstand gefasst werden. Selbstverständlich würde ein solcher Beschluss das prinzipielle Angebot der zweiten Fremdsprache in der Einführungsphase nicht ersetzen, sondern ergänzen.

Die Anhörungsfassung der neuen Oberstufenverordnung hat also einiges von der „alten“, vorletzten übernommen und an wesentlichen Stellen Erleichterungen eingeplant. Man darf nunmehr gespannt sein, welche der Änderungen die Anhörungsphase überstehen werden und wie sie sich in der Praxis auswirken werden.

Wir halten Sie in gewohnter Weise auf dem Laufenden!

 

Ihr/Euer Michael Strohmeyer


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